Alle Pflichtangaben nach §14 UStG, korrekter Steuerbefreiungshinweis – sofort als PDF drucken. Kein Login, kein Account, komplett kostenlos.
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MahnFertigBeta – kostenlos testen →Als Kleinunternehmer nach §19 UStG dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen – auch nicht „0% MwSt" oder „0,00 €". Stattdessen muss folgender Pflichthinweis auf der Rechnung stehen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Zusätzlich alle §14-UStG-Pflichtangaben: vollständige Namen + Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum und Betrag.
Nein – das ist ein verbreiteter Fehler. Wer als Kleinunternehmer dennoch einen Umsatzsteuerbetrag ausweist, schuldet diese Steuer dem Finanzamt (§14c UStG – „unberechtigter Steuerausweis"). Schreiben Sie nur den Gesamtbetrag und darunter den §19-Hinweis. Kein MwSt-Betrag, keine MwSt-Zeile.
Ja. Nach §14 Abs. 4 Nr. 2 UStG ist entweder Ihre Steuernummer (vom Finanzamt) oder Ihre USt-Identifikationsnummer (USt-IdNr., beginnt mit „DE") Pflichtangabe. Als Kleinunternehmer haben Sie in der Regel noch keine USt-IdNr. – dann reicht die Steuernummer.
Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt (Grenzen ab 2025 erhöht). Bei Überschreitung werden Sie regelbesteuerungspflichtig. Hinweis: Prüfen Sie die aktuell gültigen Grenzen beim Finanzamt oder Steuerberater – diese Angaben sind ohne Gewähr.
Ja, vollständig kostenlos. Kein Login, keine E-Mail-Adresse erforderlich. Einfach ausfüllen und direkt im Browser als PDF drucken oder als PDF-Datei speichern (Drucken → „Als PDF speichern" / „In Datei drucken").